Garantie
Volkswagen Nutzfahrzeuge Garantie
Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Herstellergarantie und optionale Garantieerweiterungen. Erfahren Sie außerdem mehr über die Durchrostungsgarantie, unsere Herstellergarantie sowie über die Anschlussgarantie.
Durchrostungsgarantie.
Zeigen Sie Rost die kalte Schulter.
Wir bieten bis zu 12 Jahre Garantie für Durchrostungsschäden auf ausgewählte Modelle. Erfahren Sie, welche Schäden die Durchrostungsgarantie von Volkswagen Nutzfahrzeuge abdeckt.
Damit Ihr Nutzfahrzeug jedem Einsatz gewachsen bleibt.
Volkswagen Nutzfahrzeuge gibt Ihnen für Ihren Transporter, Multivan, Caravelle, California, Crafter oder Caddyeine 12-jährige Durchrostungsgarantie. Beim Amarok entscheidet die jeweilige PR-Nummer über die Dauer der Durchrostungsgarantie. Hierbei wird zwischen sechs und 12 Jahren unterschieden. Sie sind sich nicht sicher, welche Garantie für Sie greift? Kontaktieren Sie uns einfach.
Bei Fragen oder Reparaturen. Verlassen Sie sich auf unsere Experten.
Wir prüfen für Sie, ob die Durchrostungsgarantie in Ihrem Fall gilt und stellen auf Ihren Wunsch einen Garantieantrag. Unser geschultes Werkstattpersonal führt die Arbeiten schnell, kostengünstig und kompetent aus. Wir übernehmen auch gern alle Arten von Karosserie- und Lackarbeiten.
Durchrostung. Wir wissen, was zu tun ist.
Eine Durchrostung ist eine Blechperforation an der Karosserie, die von der Innenseite (Hohlraum) zur Außenseite fortgeschritten ist. Sie entsteht im Allgemeinen durch Korrosion. Wird z.B. eine Reparatur an der Karosserie nicht fachgerecht durchgeführt und dabei die schützende Lackschicht bis auf das blanke Blech verletzt, kann es in der Folge zur Rostbildung kommen, die unter Umständen auch nach außen wandert. Lassen Sie daher Reparaturarbeiten am besten bei uns durchführen. Wir sind Ihr Ansprechpartner Nummer Eins bei Fragen zum Thema Durchrostung.
Herstellergarantie.
Qualität, auf die Sie sich verlassen können.
Ob Sie oft in unwegsamem Gelände unterwegs sind oder im Stadtverkehr. Täglich im Einsatz oder nur zu speziellen Terminen – Ihr Volkswagen Nutzfahrzeug steht Ihnen in nahezu jeder Situation zur Seite. Damit das so bleibt, gilt die Volkswagen Herstellergarantie für zwei Jahre und umfasst alle Mängel in Werkstoff und Werkarbeit, nicht jedoch für Verschleiß.
Wir möchten, dass Sie noch mehr Freude an Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeug haben: Unsere Neuwagengarantie gilt für zwei Jahre und umfasst alle Mängel in Werkstoff und Werkarbeit. Verschleißbedingte Reparaturen sind von der Garantie ausgeschlossen.
Bei Fragen oder Reparaturen. Verlassen Sie sich auf unsere Experten.
Damit Sie die vollen Garantieleistungen für Ihr Volkswagen Nutzfahrzeug in Anspruch nehmen können, müssen Sie die vorgeschriebenen Service-Intervalle bei einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt einhalten. Am besten, Sie lassen Wartungs- und Servicearbeiten immer bei uns durchführen. Wir erledigen alle Arbeiten gemäß Herstellervorgaben und vermerken jeden Service in den Unterlagen Ihres Fahrzeugs bzw. in den Systemen des Herstellers.
Die Anschlussgarantie.
Garantieverlängerung – Je länger, desto lieber.
Genießen Sie eine neue Dimension des unbeschwerten Fahrens. Mit unserer Garantieverlängerung können Sie im Anschluss an die Neuwagengarantie bis zu drei weitere Jahre von Garantieleistungen auf Herstellerniveau profitieren. Sichern Sie sich den Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten.
Unsere Leistungen
- Leistungen2 entsprechen dem Umfang der Herstellergarantie
- Zeitraum wahlweise 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie
- Keine Selbstbeteiligung – volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs
- Maximal wählbare Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs 200.000 km
- Einstieg bis zu einem Fahrzeugalter von zwei Jahren und max. 100.000 km möglich (bei Nachweis der Einhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle)
- Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie
- Garantieschutz für bis zu weitere 3 Jahre möglich
- Attraktive monatliche Beiträge ohne Ratenzahlungszuschlag. Alternativ auch als Einmalbeitrag möglich
- Reparaturen in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
- Gutes Zusatzargument bei einem späteren Verkauf Ihres Fahrzeugs: die Garantieverlängerung kann vom Fahrzeugkäufer übernommen werden (nicht bei Veräußerung an gewerbliche Wiederverkäufer)
- Individuelle Beiträge gestaffelt nach Fahrzeugmodell, Abschlusszeitpunkt der Garantieverlängerung, Garantielaufzeit und vereinbarter Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs
- Und bei Finanzierern und Barzahlern gilt zusätzlich: Im Anschluss an die Garantieverlängerung geht Ihr Vertrag automatisch in eine einjährige Funktionsgarantie2 über. Diese ersetzt Ihnen die Kosten für nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile und verlängert sich jährlich, solange Sie möchten und ohne Kilometerbegrenzung.
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist. In den Crafter Fahrzeugklassen N1, N2 und M2 wird das Kältemittel R134a verwendet. Der Crafter mit der Fahrzeugklasse M1 erhält in Verbindung mit einer Klimaanlage das Kältemittel R1234yf. Der GWP-Wert des verwendeten Kältemittels beträgt 1.430 (Kältemittel R134a) und 4 (Kältemittel R1234yf). Die Füllmengen sind abhängig vom Klimakompressor und variieren zwischen 560 – 590 Gramm. In der Caddy Fahrzeugklasse N1 wird das Kältemittel R134a verwendet. Der Caddy mit der Fahrzeugklasse M1 erhält in Verbindung mit einer Klimaanlage das Kältemittel R1234yf. Der GWP-Wert des verwendeten Kältemittels beträgt 1.430 (Kältemittel R134a) und 4 (Kältemittel R1234yf). Die Füllmengen sind abhängig vom Klimakompressor und variieren zwischen 460 – 500 Gramm. In der Amarok Fahrzeugklasse N1 wird das Kältemittel R134a verwendet. Der GWP-Wert des verwendeten Kältemittels beträgt 1.430. Die Füllmenge beträgt 600 Gramm. In der Transporter Fahrzeugklasse N1 wird das Kältemittel R134a verwendet. Der Transporter mit der Fahrzeugklasse M1 erhält in Verbindung mit einer Klimaanlage das Kältemittel R1234yf. Der GWP-Wert des verwendeten Kältemittels beträgt 1.430 (Kältemittel R134a) und 4 (Kältemittel R1234yf). Die Füllmenge beträgt 585 – 615 Gramm. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen der Volkswagen AG an die autorisierten Volkswagen Partner. Bitte berücksichtigen Sie, dass es in Ausnahmefällen vorkommen kann, dass die Preisangaben nicht tagesaktuell sind. Für ein individuelles und verbindliches Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren Volkswagen Partner. Unsere Fahrzeuge sind serienmäßig mit Sommerreifen ausgestattet. Seit dem 04.12.2010 sind Sie in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verpflichtet, Ihr Fahrzeug winterlichen Witterungsbedingungen anzupassen. Wir informieren Sie gern. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt, werden mit A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben. Die auf dieser Seite gezeigten Fahrzeuge können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis oder Fahrzeuge, die nicht immer dem aktuellen Modelljahr entsprechen. Über den aktuellen Lieferumfang informieren wir Sie gern. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. |